Früherkennung


Das gesetzliche Früherkennungsprogramm orientiert sich am Alter, ab dem das Brustkrebsrisiko rein statistisch gesehen ansteigt. Die Untersuchungsart ist daher altersabhängig, wenn kein familiäres Risiko vorliegt:

            - unter 30 Jahren: Eigenvorsorge durch Abtasten der Brust

            - über 30 Jahren: Eigenvorsorge durch Abtasten der Brust

                                       → Abtasten der Brust und der zugehörigen Lymphknoten durch den Arzt

            - 50-69 Jahre: zusätzlich:

                                       Mammographiescreening alle 2 Jahre

            - über 69 Jahren: Eigenvorsorge durch Abtasten der Brust

 

Bei verdächtigem Befund oder familiären Risiko werden jederzeit eine Mammographie und weitere Untersuchungen durchgeführt.

 

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen gibt es Untersuchungen, wie z.B. Ultraschall und MMR, die zu den individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) zählen.

Igel sind medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, weil:

  • diese verpflichtet sind wirtschaftlich zu arbeiten
  • der Nutzen einer Methode nicht eindeutig belegt ist
    → Patienten müssen dies selber zahlen